KNAST für Angela, obwohl bisher kein Urteil zugestellt bzw. nachgewiesen werden konnte. Auch AKTENEINSICHT wird hartnäckig verhindert.


Obwohl mir bis heute die Entscheidung des OLG  Zweibrücken nicht zugestellt wurde, droht man mir mit Knast, da das  Urteil angeblich seit Ende 2017 rechtskräftig ist. Allerdings weiß ich hier absolut nichts von. Ich betone ausdrücklich nochmals, mir wurde das Revisionsurteil niemals zugestellt. Außerdem verweigert man mir hartnäckig Akteneinsicht. Auf meine Schreiben wird nicht spezifisch eingegangen, sondern sie ziehen einfach ihr anscheinend angestrebtes Ziel, mich endlich wegzusperren, durch.

Hier die Knasteinladung

 

 

 

 

 

 

 

Diese Mail erreichte mich am 2.4.2017. Anscheinend wurde bereits vor dem Amtsgericht in Kaiserslautern so einiges vertuscht, was für mich entlastend gewesen wäre:


 

 

 

 

 

 

 

Dann habe ich noch ein paar interessante Infos aus der Gerichtsakte: Auch hier wird deutlich, es geht hier nur darum mich wegzusperren. Die wahren Täter sind bekannt, werden aber geschützt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Schreiben vom 03.April 2018 an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sowie das Landgericht Kaiserslautern:

 

 

 

 

 

In diesem Video wird ab ca. Min. 30 die komplette Situation in Kürze zusammengefasst:

Die Täter sind weiter im Dienst. Diese Personen tragen für diesen Justiz-Skandal die Verantwortung:

Polizeioberkommissar Hauck und Polizeikommissar Laub vom Polizeipräsidium Kaiserslautern, Gaustraße;

1. Kriminalhauptkommissar Gerhard Jost vom Polizeipräsidium Westpfalz, Kaiserslautern, Logenstraße 5

Richterin Mengele vom Amtsgericht Kaiserslautern

Richter Herzog vom Landgericht Kaiserslautern

Staatsanwalt Orthen sowie Staatsanwältin Herzog von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sowie Gerichtsvollzieher Willi Steiner aus Kaiserslautern und die Rechtspflegerin Heine

Rechtsanwalt Helmut Schneider, Kaiserslautern, Burgstraße 39 

Staatsanwalt Preuß, Oberstaatsanwältin Gresel-Appelbaum sowie Staatsanwältin Weiher von der Staatsanwaltschaft Verden

Richterin Kutz vom Amtsgericht Syke

Richter Lotz vom Landgericht Verden

sowie diverse Justizbeschäftigte: Escherle, Heine, Bastian, Becker, Kalckbrenner, Schröder, Ricke, Dührkopp, Alms und Richter vom Amtsgericht Syke

Beachtet bitte zukünftig unbedingt weiter die Seite von „Beamtendumm“ BEAMTENDUMM (bitte anklicken) Hier wird sicherlich über die neusten Entwicklungen berichtet werden.

Hier nochmals deutlich der Fußtritt, er wird gleich am Anfang, in den ersten 3 Minuten, gezeigt:

Hier noch zwei interessante Beiträge:

Uniformierter Treter (bitte anklicken)

7 Gedanken zu “KNAST für Angela, obwohl bisher kein Urteil zugestellt bzw. nachgewiesen werden konnte. Auch AKTENEINSICHT wird hartnäckig verhindert.

  1. Gerichtliche Entscheidungen, durch welche ja i.d.R. offene Fragen zwischen mehreren Parteien rechtskräftig beantwortet werden, erhalten die Rechtskraft bereits, wenn sie den Spruchkörper verlassen.

    Ab diesem Zeitpunkt kann jede Partei daraus Konsequenzen ziehen (z. B. vollstrecken), ohne dass es einer Zustellung zur anderen Partei bedarf, oder die obsiegende Partei die Zustellung erst noch beweisen müsste.

    Wenn du also auf etwas Zugestelltes (in braunem Umschlag) gewartet hast, könnte dir ein einfacher Brief durchgegangen sein.
    Joachim

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  2. Nachtrag:
    In der Akte auf S. 22, letzter Abschnitt nimmt der Aussagende Bezug auf das Video.
    Dort steht, dass der Junge das Bein des Polizisten wieder zu sich herangezogen habe, nachdem der Polizist sein Bein ruckartig zurückgezogen hätte.
    Ich habe das Video gesehen.
    Diese Aussage ist gelogen und kann nur in Abwesenheit des Videos bestehen.
    Leider ist für mich noch nicht hieb- und stichfest dargelegt, wer diese Falschaussage getätigt hat.
    Es scheint mir eine Zeugenaussage des Gerichtsvollziehers zu sein.
    Das Urteil gegen Angela Masch beruht jedenfalls auf derartigen Lügen, wer auch immer sie in die Welt setzt.

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      • Angela, bist du noch da?
        Ich hab noch was gefunden (https://www.anwalt.org/gerichtsberichterstattung):
        Der Pressekodex Ziffer 8 Richtlinie 8.1 Absatz 2 lautet:
        „Kommt das Medium beim Abwägen dieser beiden Punkte zu dem Schluss, dass ein überwiegendes Öffentliches Interesse besteht, kann eine identifizierende Gerichtsberichterstattung stattfinden.
        Dies ist … vor allem gegeben, wenn ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, gesellschaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat … vorliegt.“

        1. Die Widersprüche von Amt und gesellschaftlicher Rolle sind in deinem Fall mindestens beim Staatsanwalt, Richter so wie beim POK gegeben.
        2. Das Abwägen hat das Medium zu tun (du bist jetzt also ein Medium ;-)).
        3. Wo du dies schon nachvollziehbar getan hast, darfst du (allerdings nur nach diesem vielleicht allein nicht rechtsdurchgreifenden Pressecodex) auch identifizierend Bericht erstatten.
        Was ich aber – neben dem, das du als Unschuldige verfolgt wirst – sehr schlimm finde:

        Welches Bild soll das Kind von Staat und Staatsgewalt entwickeln, wenn sein Kindeswohl unter Inkaufnahme eines solchen Szenarios gesichert wird?

        Der Tritt ist hier eigentlich sogar noch das Wenigste, schlimmer finde ich das brutale Brechen des erklärten Willens des Kindes, die Einschüchterung und Hilflosigkeit der Mutter und das anschließende Lügen darüber mit dem Gipfel der rechtsstaatliche Legitimation!

        Jes. 5, 20: „Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen!“

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